Steuerbonus für Handwerkerleistungen
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Ab 1. Januar 2009 gilt doppelter Steuerbonus für Handwerkerleistungen.
Ab 1. Januar 2009: 20 Prozent von maximal 6.000 Euro für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im privaten Haushalt werden als Bonus von der Steuerschuld abgezogen - also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt (gemäß neuem § 35a Abs. 3 EStG).
Beispiel:
Der Steuerpflichtige hat im Kalenderjahr 2009 Arbeitskosten für energetische Gebäudesanierungsmassnahmen in Höhe von 4.600 Euro, Wartungskosten für die Heizungsanlage in Höhe von 400 Euro und Reparaturkosten (Arbeitskostenanteil) der Waschmaschine in Höhe von 200 Euro gezahlt und nachgewiesen (alle Beträge einschl. MwSt.).
Der Steuerbonus berechnet sich wie folgt:
Arbeitskosten Sanierung 4.600 Euro
Wartungskosten 400 Euro
Reparaturkosten 200 Euro
(alle einschl. MwSt.)
Gesamt 5.200 Euro
X 20 % Förderung = 1.040 Euro Steuerbonus
Wann und wo gibt es den Steuerbonus?
Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung reichen Sie alle Handwerkerrechnungen des betreffenden Jahres und Zahlungsnachweise beim Finanzamt ein. Der Zahlungszeitpunkt ist dabei für das Jahr der Berücksichtigung maßgebend. Der Steuerbonus wird dann mit der festgesetzen Einkommensteuer verrechnet.








